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Verhinderungs­pflege

– vom Arkon Pflegedienst in Königs Wusterhausen

Die Leistungen, die pflegende Angehörige erbringen dürfen nicht unterschätzt werden. Neben der körperlichen Belastung ist auch die psychische Belastung oft hoch und ohne einen adäquaten Ausgleich kann diese Bürde auch in eine Überlastung umschwenken.

Hier bietet der Arkon Pflegeservice den Pflegepersonen eine Möglichkeit zur Entlastung und übernimmt die Pflege zeitweise. Man spricht hier auch von Verhinderungspflege.

Dauert die häusliche Pflege länger als sechs Monate, ist nach § 39 SGB die Inanspruchnahme einer Verhinderungspflege möglich. Sollte die Pflegeperson also infolge von Krankheit, Urlaub oder sonstigen Gründen an der Pflege gehindert sein, kann diese eine Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Hier steht Ihnen das Pflegeservice-Team von Arkon Pflegedienst Brandenburg zur Verfügung und stellt Ihnen gern diese Ersatzkraft in Königs Wusterhausen.

Auch eine partielle, also nur stunden- oder tageweise benötigte Beschäftigung, Beaufsichtigung und Pflege bieten wir nach Absprache an, sollten Sie einmal verhindert sein.

Denn auch bei größter Zuneigung Ihren Angehörigen gegenüber, ist es wichtig, dass Sie auch auf Ihre Bedürfnisse hören und sich eine nötige Auszeit gönnen. Sie können guten Gewissens Ihre Angehörige unserem erfahrenen Pflege-Fachpersonal anvertrauen.

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